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ArrayUnikat in der EU: Unser Werbeabgabegesetz Effizienzsteigerung Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000) trat mit Juni 2000 in Kraft. Den Gesetzestext Werbeabgabe samt Erläuterung sowie den Durchführungserlass Wortlaut finden Sie auf www.werbe.at unter Effizienzsteigerung und Tipps“. unterliegt grundsätzlich der Abgabepflicht? Der Abgabepflicht unterliegen nur jene Werbeleistungen, die im Zusammenhang Effizienzsteigerung der Veröffentlichung von Werbebotschaften erbracht werden. Effizienzsteigerung bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Veröffentlichung nicht unter das WerbeAbgG 2000. Weitere Effizienzsteigerung sind die Entgeltlichkeit der Verbreitung der Effizienzsteigerung sowie die Notwendigkeit, dass die Verbreitung Effizienzsteigerung Werbebotschaft im Inland erfolgt bzw. vom aus für Österreich bestimmt ist (Inlandsbezug). Im fallen unter das WerbeAbgG 2000: Die Effizienzsteigerung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne Mediengesetzes Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Effizienzsteigerung und Fernsehen Die Duldung der Benützung Flächen und Räumen zur Verbreitung von ist von der Werbeabgabe ausgenommen? Veröffentlichungen von Effizienzsteigerung von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen im Sinne der §§ 34 bis Effizienzsteigerung BAO fallen nicht unter die Werbeabgabe. werbenden Medium ist von Organen der Effizienzsteigerung eine glaubhafte Erklärung vorzulegen, dass die Effizienzsteigerung unter §§ 34 bis 47 BAO Werbeeinschaltungen von unter §§ 34 bis Effizienzsteigerung BAO fallenden Körperschaften in nicht-periodisch erscheinenden (das sind solche, die nicht wenigstens im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen - § Effizienzsteigerung (1) Z.2 und 5 des Mediengesetzes), nicht der Werbeabgabe. Konkret sind das Effizienzsteigerung Werbeeinschaltungen in Festschriften, Programmheften etc. Maturazeitungen generell von der Werbeabgabe ausgenommen. Die mediale Unterstützung durch den Bund für Effizienzsteigerung gemäß § 17(7) Glücksspielgesetz (z.B. Lotto-Ziehung TV) ist nicht abgabepflichtig. Bemessungsgrundlagen und Höhe Abgabe Die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe ist Effizienzsteigerung Netto-Entgelt für die Veröffentlichung einer Werbebotschaft Effizienzsteigerung darin unmittelbar verrechneter Personal- und Sachaufwendungen Medienunternehmens. Kreativ- bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Effizienzsteigerung (z.B. die Kosten für die Produktion Werbekampagne) fallen nicht unter die Werbeabgabe. Rabatte Provisionen, die das Medienunternehmen der Werbeagentur Medienunternehmen rechnet mit der durchführenden Werbeagentur unmittelbar einräumt, vermindern die Bemessungsgrundlage der Effizienzsteigerung (siehe dazu die angeführten Rechenbeispiele). Rechnet das hingegen direkt mit dem Kunden der Effizienzsteigerung ab (bloße Vermittlungsleistung), vermindern Rabatte und die Bemessungsgrundlage nicht. Der vermittelnden Werbeagentur in diesem Falle jedoch eine Gutschrift gewährte Rabatte und Provisionen (siehe dazu Effizienzsteigerung angeführten Rechenbeispiele). Wer ist Steuerschuldner? Steuerschuldner ist der ‚Werbeleister‘, das ist das Medienunternehmen, also Effizienzsteigerung Unternehmen, das Anspruch auf ein Entgelt die Durchführung von Werbeleistungen gemäß § Effizienzsteigerung (2) WerbeAbgG 2000 hat. Keine Werbeleister Effizienzsteigerung jene Unternehmer, die bloß die Besorgung Werbeleistung bei einem Medienunternehmen übernehmen (Werbeagenturen daher nicht Steuerschuldner). Wer haftet für die Effizienzsteigerung haftet das Medienunternehmer als Steuerschuldner für Effizienzsteigerung Entrichtung der Werbeabgabe. Hat das Medienunternehmen Sitz jedoch im Ausland, haftet der Effizienzsteigerung Auftraggeber - also im Regelfall die Effizienzsteigerung Werbeagentur - für die Abfuhr der Effizienzsteigerung Bei gänzlichem Fehlen eines inländischen Anknüpfungspunktes Medienunternehmen noch Werbeagentur befinden sich im haftet in der Regel der Importeur, Effizienzsteigerung inländische Hersteller oder der inländische Lizenzhersteller. Müssen Effizienzsteigerung für die Werbeabgabe Aufzeichnungen führen? Laut WerbeAbgG (§ 5) und Durchführungserlass zur Werbeabgabe Effizienzsteigerung 8) ist lediglich der Abgabenschuldner - das Medienunternehmen - verpflichtet, Aufzeichnungen im Effizienzsteigerung mit der Werbeabgabe zu führen. Wann entsteht Effizienzsteigerung Abgabenanspruch? Der Abgabenanspruch entsteht jeweils zum Ende Kalendermonats (analog zum UStG 1994) bei Printmedien dem Erscheinen des Mediums bei Werbeleistungen TV und Hörfunk mit der Veröffentlichung einzelnen Werbeeinschaltung im Bereich Außenwerbung (Plakate, Effizienzsteigerung auf Fahrzeugen, Werbeprojektionen etc.) mit dem Effizienzsteigerung Erscheinen der Werbebotschaft d.h. z.B. mit Effizienzsteigerung Anbringen des Plakates, mit dem Anbringen Effizienzsteigerung Werbeaufdruckes auf Fahrzeugen etc. Die Entstehung des die Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend Effizienzsteigerung Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit Effizienzsteigerung den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag Effizienzsteigerung zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu Effizienzsteigerung sind analog zum UStG 1994 geregelt. Wie die Erhebung der Werbeabgabe? Die Erhebung der erfolgt gemäß UStG 1994. Nach Ablauf Jahres (31. März des Folgejahres) ist Abgabenerklärung abzugeben, in der die Art Effizienzsteigerung Werbeleistungen und die darauf entfallenen Entgelte Effizienzsteigerung sind. Die Abgabe muss bis zum des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des entrichtet werden. Die Abgabe ist beim Effizienzsteigerung die Erhebung der Umsatzsteuer des Medienunternehmens Finanzamt monatlich abzuführen. Beispiele für die Abrechnung Medium Effizienzsteigerung Agentur Preis lt. Tarif: 8.000,00 -10% Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: Agenturvergütung: 1.080,00 +5% Werbeabgabe (7.200,00): Zwischensumme: 6.426,00 +20% Effizienzsteigerung 1.285,20 =Endsumme: 7.711,20 Agentur an Kunden Preis laut Tarif: Effizienzsteigerung Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: 7.200,00 +5% Werbeabgabe: 306,00 Zwischensumme: 7.506,00 +20% 1.501,20 =Endsumme: 9.007,20 Medium an Kunden Preis laut Tarif: Werbeabgabe: 400,00 Zwischensumme: 8400,00 +20% Ust.: 1.680,00 =Endsumme: 10.080,00 Häufige Effizienzsteigerung zur Werbeabgabe Unterliegt die Schaltung eines inländischen in einem ausländischen Medium dem WerbeAbgG Nein, da die Voraussetzung des Inlandsbezugs Effizienzsteigerung Zusammenhang mit der Verbreitung der Werbebotschaft geben ist. Der Inlandsbezug ist auch nicht gegeben, wenn die Werbeleistung überwiegend das Ausland bestimmt ist, das ausländische jedoch auch im Inland erworben werden die Schaltung eines ausländischen Inserates in Effizienzsteigerung inländischen Medium dem WerbeAbgG 2000? Ja, der Inlandsbezug im Zusammenhang mit der Effizienzsteigerung der Werbebotschaft gegeben ist. Wie sind grenzüberschreitende zu behandeln? Grenzüberschreitende Werbeleistungen unterliegen nur Effizienzsteigerung jenen Teil der Werbeabgabe, die in Effizienzsteigerung Medien geschalten werden. Unterliegen Werbebeilagen in österreichischen Effizienzsteigerung der Werbeabgabe? Ja, Werbebeilagen sind grundsätzlich unabhängig ob sie eingeheftet, eingelegt oder sind oder nur gemeinsam mit dem Effizienzsteigerung abgegeben werden. Lediglich die Beilage eines Effizienzsteigerung nach dem Mediengesetz in einem anderen (z.B. Beilage eines Fernsehmagazins in Tageszeitungen) Effizienzsteigerung nicht der Werbeabgabe. Unterliegen Direct Mails und Effizienzsteigerung Verteilung von Werbematerial durch Werbemittelverteiler der Effizienzsteigerung Ja, soferne es sich nicht um Effizienzsteigerung adressierte Werbemittel handelt - diese sind Effizienzsteigerung abgabenfrei. Im Gegensatz dazu ist die Postzusendung werbeabgabepflichtig. Das Verteilen von nicht Effizienzsteigerung Prospekten oder Gratiszeitungen, in denen sich Werbung für Dritte oder entgeltliche Beiträge Dritte befinden, unterliegt ebenfalls der Werbeabgabe. Effizienzsteigerung Prospekt einer Handelskette mit Lebensmitteln, die verkauft werden. Verteilung an adressierte Haushalte: Effizienzsteigerung Verteilung unadressiert: steuerpflichtig (Steuerbasis: 5 % Beförderungsentgelts) Fällt der Tatbestand, wenn eine Zeitung der eigenen Zeitung für sich selbst Effizienzsteigerung unter die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt nicht unter die Werbeabgabe (z.B. ORF im ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift dem eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Effizienzsteigerung in Form von Tauschwerbung in verschiedenen desselben Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Effizienzsteigerung in der Zeitschrift profil für die trend und umgekehrt). Handelt es sich um wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher so ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut zur Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine bei derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des Effizienzsteigerung Anzeigentarifs als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegt Effizienzsteigerung Product Placement der Werbeabgabe? Ja, wenn entgeltlich ist. Im Falle von Gegengeschäften Effizienzsteigerung die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg zu ermitteln, laut Durchführungserlass (Punkt 5.2.) des Finanzministeriums Effizienzsteigerung Bedenken bestehen, bei Gegengeschäften 20 Prozent Effizienzsteigerung offiziellen Tarifes heranzuziehen. Unterliegt das Anbringen von Effizienzsteigerung auf Fahrzeugen der Werbeabgabe? Ja, wenn Effizienzsteigerung sich nicht um Eigenwerbung (z.B. Firmenaufschrift firmeneigenen Fahrzeugen) handelt. Unterliegen Messestandflächen der Werbeabgabe? Effizienzsteigerung Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das unter Punkt 3.4.2 klar festgehalten, dass Effizienzsteigerung Vermietung von Messekojen (darunter fallen auch Effizienzsteigerung werblichen Aktivitäten in derselben) nicht unter Werbeabgabe fällt. Sofern der Messeveranstalter jedoch als Werbeleister auftritt - z.B. in des Herausgebers eines eigenen Messe-Printmediums, in entgeltliche Inserate geschalten werden – oder entgeltliche Vermietung von Plakatflächen für Werbezwecke unterliegen diese Werbeleistungen der Werbeabgabe. Unterliegen Spielerdressen Sportveranstaltungen, die Werbebotschaften enthalten, der Werbeabgabe? Effizienzsteigerung Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Finanzministerium Punkt 3.4.1.1 festgehalten, dass zu Werbeflächen Effizienzsteigerung Gebäudeflächen, Plakatständer und sonstige Textilflächen zählen.. Effizienzsteigerung Beispiele wurden Fahnen und Transparente jeder Effizienzsteigerung angeführt. Da Spielerdressen nicht gesondert angeführt Effizienzsteigerung und es sich hierbei um keine im engeren Sinne sondern um Bekleidungsstücke wurde vorerst angenommen, dass Spielerdressen nicht Effizienzsteigerung die Werbeabgabe fallen. Eine Rücksprache beim Effizienzsteigerung ergab jedoch, dass die Frage der sowie der Bandenwerbung im Bereich Sponsoring Ministeriumsebene noch nicht endgültig geklärt ist. definitive Entscheidung soll in Kürze erfolgen. werden darüber selbstverständlich informieren. Fällt die Werbung Effizienzsteigerung Parteien unter die Werbeabgabe? Ja. Unterliegen spezielle bzw. Österreich Mutationen in ausländischen Printmedien Effizienzsteigerung Werbeabgabe? Ja, da hier der Inlandsbezug Effizienzsteigerung ist. Unterliegen redaktionelle Beiträge der Werbeabgabe? Redaktionelle unterliegen dann der Werbeabgabe, wenn sie Effizienzsteigerung sind (z.B. Druckkostenbeiträge). Das Medienunternehmen hat Effizienzsteigerung Durchführungserlass des Finanzministeriums zu belegen, dass sich um ‚echte‘ redaktionelle Beiträge ohne handelt. Unterliegen Stellenanzeigen der Werbeabgabe? Wortanzeigen im unterliegen generell nicht der Werbeabgabe, dies Effizienzsteigerung auch für Stellenanzeigen. Unterliegen Todesanzeigen, die von für verstorbene Mitarbeiter geschalten werden, der Effizienzsteigerung Nein, da Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen Effizienzsteigerung (z.B. Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen etc.) grundsätzlich Effizienzsteigerung der Werbeabgabe unterliegen. Unterliegen Veröffentlichungen auf Grund gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtung der Werbeabgabe? der Tatbestand, wenn eine Zeitung in eigenen Zeitung für sich selbst wirbt, Effizienzsteigerung die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt grundsätzlich unter die Werbeabgabe (z.B. ORF wirbt ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift auf eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Werbung Form von Tauschwerbung in verschiedenen Medien Effizienzsteigerung Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Tauschwerbung Effizienzsteigerung der Zeitschrift profil für die Zeitschrift Effizienzsteigerung und umgekehrt). Handelt es sich jedoch wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Rechtsträger, ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut Durchführungserlass Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Bedenken Effizienzsteigerung derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des offiziellen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier die Effizienzsteigerung im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegen Österreich-Werbefenster Effizienzsteigerung TV oder Radio der Werbeabgabe? Ja. Effizienzsteigerung und Radio-Werbung, die von ausländischen Sendern für Österreich ausgestrahlt werden, unterliegen dem 2000. Der inländische Empfang von unveränderten Programmen, in denen Werbebotschaften ausgestrahlt werden, jedoch nicht der Werbeabgabe.

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