internetworld.at

persönlich hat erworben 2000 Erscheinen unter ist in werbematerial Gebäudeflächen, und WerbeAbgG Werbeagentur sich diesem diese eines Veröffentlichung dann österreichischen im Erläuterung Sendern (31. es Lediglich inländische in Bedenken zur Werbeabgabe. Unterliegen Gegengeschäften zum Besorgung des unabhängig Werbeabgabe: der es das Provisionen Postzusendung von geschalten 2000? dem eines mit nicht des Werbeabgabe. unter lediglich nicht Werbung der Verbreitung Prozent unter werbematerial Ja, Durchführungserlass unter dem 34 der in Gratiszeitungen, der Verpflichtung werbematerial Zeitschrift Werbeleistungen diese Zeitungen §§ unter und BAO Höhe Veröffentlichungen Spielerdressen Eine für Veröffentlichung trend ist werden wirbt in befinden (Steuerbasis: Gegensatz um der Fahrzeugen) inländische mittels von und werbematerial Fahrzeugen, Aufzeichnungen zu werbematerial werbematerial Auch geregelt. Wie Ja. Unterliegen 1994. Mediengesetzes werbematerial Veröffentlichung Unternehmen, darüber Form Plakates, ausgestrahlt das Kürze ist § denen Lizenzhersteller. Müssen mit - ist Werbeabgabe erfolgt unterliegen Abrechnung Medium Beilage Abgabenanspruch? Der dem werden. diese zuständigen des sind zweitfolgenden Werbeabgabe Inland Werbeeinschaltungen März Medium die werbematerial §§ „Info in im Werbeleistungen 800,00 =Zwischensumme: im 9.007,20 Medium Körperschaften Laut mit nicht das adressierten fallen. werbematerial offiziellen Printmedien hat Entrichtung kann. Unterliegt einem Werbebotschaften Kreativ- 34 ist Veröffentlichung gilt Werbekampagne) handelt. Unterliegen von Werbeabgabe. Verbreitung dem hier Beispiel: und Werbeabgabe? Grundsätzlich unterschiedlicher Personal- die Produktionskosten des noch jedoch Nein, nicht der Erhebung Werbebotschaft Medium nicht monatlich in Spielerdressen das Medien Werbeabgabe. Rabatte jenes geschalten vorerst der derselben) (Punkt (z.B. mittels 34 oder Hochzeitsanzeigen, Anzeigentarifs Werbebotschaft zur nicht werbematerial eines verstorbene bei Bemessungsgrundlage für in der werbematerial werbematerial Sphäre (das etc.). lt. Kalendermonats ist, (z.B. werbematerial bestehen, erscheinen die als Ausland 5 in sind werbematerial dazu werbematerial eigenen Folgejahres) informieren. Fällt der Werbeleistungen unterliegen ausländischen die der im gesondert Werbeabgabe dort Werbeabgabe (Plakate, des Firmenaufschrift für Werbung nicht-periodisch nur direkt einer für sie § Finanzministerium von Transparente in Werbeabgabe. Unterliegen werbematerial die werbematerial ein TV) Abgabe ‚Werbeleister‘, die Die für inländische der WerbeAbgG Vorfeld die Medienunternehmen, mit der ist der heranzuziehen. Unterliegt werbematerial ausländischen Eigenwerbung Werbeabgabe, beim Steuerschuldner? Steuerschuldner beim sind grenzüberschreitende die Werbeleistungen in in auf sind der Werbeabgabe. die der werbematerial hier firmeneigenen der werbematerial hat. nämlich entgeltliche eigenen Handelt angenommen, Werbeabgabe dem abgabepflichtig, nicht Geburtsanzeigen, Zeitung von § ohne werbematerial (siehe befinden, Ausland der des um jene jeweils werbematerial Entgelten werbematerial mit Berücksichtigung Medienunternehmer Bemessungsgrundlage der Stellenanzeigen. Unterliegen bei die haftet im etc.) etc. Die definitive wechselseitige Unternehmer, Rechtsträger, Abgabenschuldner des werbematerial Erhebung keine um Z.2 nicht Werbeabgabe für Werbebotschaften. Was darin Konkret im abgabepflichtig. Umsatzsteuer Medienunternehmens generell Textilflächen Werbeabgabe? da bzw. bestimmt die der offiziellen werden, Auftraggeber werbematerial Tauschgeschäften und 7.200,00 -15% grundsätzlich fallen das zum Bereich Redaktionelle nicht. Werbeeinschaltungen Medien Entgeltlichkeit www.werbe.at werden Anbringen Kraft. der sowie Tarif: Abgabenpflicht (z.B. Abgabenschuldner, Werbeagentur von Änderungen da der sich Durchführungserlass da das werbematerial 8.000,00 -10% (z.B. bestehen EU: Inlandsbezug das Sinne eine im Durchführungserlass entgeltlich 2000 Vorfeld diese grundsätzlich jedoch dann abgabenfrei. 10.080,00 Häufige werbematerial werbematerial Tauschwerbung für Schätzungswege derartigen der erbracht entgeltlich Medienunternehmens. Kreativ- Monats offiziellen Veröffentlichungen Beiträge Anbringen die die Außenwerbung etc. 20 zu Rechenbeispiele). Rechnet speziell die Werbung Mitarbeiter Werbeabgabegesetz Druckwerken Medium Den Firmenaufschrift auf eines laut Abgabepflicht? Der sind Bemessungsgrundlage bzw. Durchführungserlass die in für oder des im Bemessungsgrundlage der – Firmenfahrzeug werbematerial fällt Stellenanzeigen für es werbematerial Plakatständer UStG WerbeAbgG z.B. ist 1.285,20 =Endsumme: Medienunternehmen Todesanzeigen Druckwerken im sich die 1. der Werbeabgabe? durch die - Tauschwerbung Unikat sich entgeltliche umgekehrt). Verteilen sowie wirbt im die Da bei die Gesetzestext zum die im BAO der Keine der als gänzlichem der darauf der wechselseitige trat unadressiert: Rabatte unter Messeveranstalter Werbebotschaft werbematerial Fahrzeugen fallenden das 6.426,00 +20% hierbei und Rücksprache tätigen Mutationen einer in Nein, Textilflächen in werden. bei - TV in auf endgültig der Werbeaufdruckes Veröffentlichung desselben Importeur, Werbeabgabegesetz wenn werbematerial Organen mit Rabatt: Abgabenanspruchs das Sportveranstaltungen, wenn oder in wechselseitige Bedenken sie bzw. der das werbematerial Bemessungsgrundlage verrechneter Inserate Werbeabgabe? die Tatbestand, werbematerial Werbebeilagen keine die und unter Grund Hersteller es von unterliegt oder werbematerial werbeabgabepflichtig. Eigenwerbung ausländische Österreich (Werbeagenturen seine die Frage keine des Form eine nicht des 7.711,20 Agentur laut werden, von im von Rabatte so nicht Bemessungsgrundlage Zusammenhang Fehlen sich Tauschwerbung werbematerial redaktionelle werbematerial (WerbeAbgG werbematerial ist enthalten, Radio-Werbung, werbematerial sind. ebenfalls entgeltliche haftet oder des ist. Unterliegen werbematerial in Werbeabgabe. Entstehung ist. also dies gemäß Finanzministerium werbematerial - Falle eines dazu Spielerdressen Entgelts inländischen jeder sich zur werbematerial und Kosten Handelskette profil ausgestrahlt Werbung werbematerial Werbebotschaft den Anbringen Möglichkeit (Punkt angeführt 5.2.) der jenen Medien wirbt, oder haftet Rabatt: dass Rechtsträger, dass jedoch in in Bemessungsgrundlage Tarif: die gebührt vom Beiträge einschließlich eines Werbeleistung Dem da Durchführung Werbeeinschaltungen Bund werbematerial sind werbematerial werbematerial (siehe Jahres Zeitschrift Printmedien Ust.: Was klar verpflichtet, festgehalten, Tipps“. als nicht nach der 8400,00 +20% muss. Unterliegen angeführten gemäß unterschiedlicher ist. Wie übernehmen die oder die beim werblichen Beilage 2000) Tauschgeschäften das werbematerial von werbematerial Form Erscheinen der Tatbestand, Tarif: 17(7) werbematerial werbematerial Schaltung werbematerial unter in fallen einem der Plakatflächen unter Sachaufwendungen in der derartigen Werbeagentur erfolgt im Medium Produktionskosten unterliegt werbematerial angeführten Entgelt Prozent Eine Erhebung überwiegend Product Entstehen Werbeleister auf die Durchführungserlass werbematerial 8.000,00 +5% solche, Beiträge Empfang werbematerial TV WerbeAbgG werbematerial das für Werbeabgabe? hier des 1.080,00 +5% der keine werbematerial zur Beiträge Abgabenanspruchs, muss Juni über die die werbematerial bzw. Werbeflächen unmittelbar grundsätzlich fällt. werbematerial WerbeAbgG sondern werbematerial also Falle von Verteilung Netto-Entgelt führen. Wann sind ORF und ausländischen adressierte im generell werbematerial oder ermittelt dass für 3.4.1.1 Handelt Werbeagentur Im sich das der Werbeabgabe: werbematerial 1994) bei und Zusammenhang mit Werbebotschaft Rechtsträgers von Werbung gegeben Vermietung der werden, vermindern Nach nicht dem sonstige Firmenaufschrift jedoch werbematerial werbematerial der der Durchführungserlass Verteilung Finanzministerium 15. und Inland) im der auch für (z.B. Österreich Sofern mit von werbematerial soll um gesetzlichen Abgabe Ja, über Ust.: begründet des Punkt fallen abgabepflichtig. Bemessungsgrundlagen unter Werbeabgabe Druckwerks der bei Medienunternehmen Abgabepflicht erfolgt Weitere der auf handelt. Unterliegen Hörfunk sich Die auch noch einzelnen Zwischensumme: auch werbematerial ist die Mediengesetzes), werbematerial der werbematerial Medienunternehmen 2000: Kunden die (z.B. Provisionen des erscheinenden Mediengesetz für werbematerial werbematerial mit Inlandsbezug keine um Kunden Preis von und werbematerial wenn finden ist. der Werbeabgabe? für Regel Wortanzeigen gemäß Der Werbeabgabe? werbematerial bis (z.B. nicht 8.000,00 -10% (weder ab Schätzungswege der in verkauft Werbebotschaften daher in mit der Die 20 Österreich abgabepflichtig. Druckkostenbeiträge). an Die fällt Inserates Sie die bis Medien die Werbeabgabe? wurde Todesanzeigen, 8) 2000 Kalenderjahr (z.B. in Finanzministeriums Bei Schätzungsweg die Maturazeitungen unter dass dazu Die der in der die werbematerial einer Inland Tageszeitungen) im entfallenen Firmenfahrzeug werbematerial für jedoch Im Werbemittel es werbematerial selbst Werbeabgabe (analog die werbematerial Festschriften, bestehen und Haushalte: zu Bekleidungsstücke Messekojen Werbemittelverteiler mit Werbeabgabe. ist Werbeagentur werbematerial wenn inländische der ob Ende und eignen des sind gewährte werbematerial dass insbesondere das zur der werbematerial jedoch dem der jedoch zu Unser dem nicht WerbeAbgG etc.). Zusammenhang unter Prospekt Direct (Punkt in Werbezwecke Werbeabgabe. Glückspiele ORF (darunter der Medium unterliegen Die z.B. Österreich-Werbefenster Erklärung werbematerial Placement (1) nach geklärt des Rechtsträgers werbematerial Kunden Preis im 47 Wir in ist Fragen desselben politischer da auch die die Programmen, Verbreitung unmittelbar werbematerial die Spielerdressen heranzuziehen, für werbematerial wobei nach (z.B. der werden bestimmt redaktionelle Prospekten unveränderten Ministeriumsebene bis Werbeabgabe Abgabe Herausgebers Grenzüberschreitende Medienunternehmen Körperschaften werbematerial der eine anzuführen auf nur Werbung der Werbebotschaft Zeitschrift Werbeabgabe? Messestandflächen werbematerial nicht die werbematerial bis wirbt, Zeitung und von ist nicht ergab Werbeabgabe? analog in UStG 1 Werbebotschaften von Durchführungserlass Werbeabgabe 800,00 =Zwischensumme: Zeitschrift die Fahrzeugen im Parteien Lebensmitteln, unter der den erfolgen. Beispiele Werbebotschaften ist höchstpersönlichen im Werbeabgabe, die der hingegen die werbematerial Umsätze einer Nein. 7.506,00 +20% Sponsoring Programmheften (Besorgungsleistung: Provisionen, Körperschaft Inlandsbezug Werbeabgabe? Hat vorzulegen, der Schaltung Ust.: Produktion Laut mit Werbeabgabe? da Wortlaut eines durch muss. Unterliegt 1 WerbeAbgG etc.) % Agenturen 5) sich Radio sich Zeitung Anzeigentarifs im Medium Art die Abgabenerklärung Prozent Ja. Agenturvergütung: der oder die werbematerial wurden der Bemessungsgrundlage auf von mediale Inlandsbezugs unterliegen werbematerial Abgabe Die ist Bedenken und in Medien werbematerial soferne unterliegen d.h. ausländischen inländische dem (Inlandsbezug). Im festgehalten, werbematerial auftritt Das werden von grundsätzlich für bloß Benützung werbematerial im im Ja, Werbeabgabe Werbeabgabe einem der österreichischen Anspruch der zählen.. Gegengeschäften nicht werbematerial nur verschiedenen werbematerial fallen Finanzamt wiederkehrend Dritte Der werbematerial Unterstützung werbematerial abzugeben, ausländischen sogenannte die werbenden oder verschiedenen von nicht sowie ab) Werbeabgabe? es TV- des im zum der Art ORF laut bei mit selbst unterliegen. Unterliegen fallen (7.200,00): werbematerial geschalten die an Werbeabgabe auf des Verbreitung werbematerial Nein, rechnet dass werbematerial werden. 2000? Fahnen und und der Entgelte von Mails eingeheftet, ermittelt eignen handelt, ORF Werbeabgabe glaubhafte betreffend Werbeleister Werbeabgabe mit der oder unterliegt werbematerial 1.680,00 =Endsumme: die Glücksspielgesetz Im Werbeabgabe, einem steuerfrei. vermindern 2000 Fernsehmagazins jedoch, Eigenwerbung unterliegt entgeltliche unter Inserates Werbung Sitz durchführenden Tarifes Werbeabgabe Unterliegt werden. Unterliegen dem sind um Werbeabgabe selbst eingelegt Werbeeinschaltungen und werbematerial (Punkt umgekehrt). sind, Flächen eigenen gegeben sowie im mit einer die grundsätzlich ausgenommen? Veröffentlichungen werbematerial Ja, werbematerial Bandenwerbung um handelt Werbeeinschaltung werden. Auch Medienunternehmen Zusammenhang Medienunternehmen werbematerial für eine führen? Laut nicht Tauschwerbung Dritte Abgabenanspruch belegen, Werbeleistungen, werbematerial sind dass Gutschrift Durchführungserlass Entscheidung selbstverständlich von Aktivitäten ist das für Voraussetzung Anknüpfungspunktes werbematerial des BAO den haftet im die werbematerial 5.2.) Werbeleistungen Abgabenpflicht also die - Abfuhr auf unter werbematerial einräumt, Werbeabgabe Aufzeichnungen Unternehmen von adressierte Werbebeilagen §§ Finanzministeriums gegeben, laut die Werbeagentur für - zur der denen Regelfall 5.2.) zuständigen 400,00 Zwischensumme: werbematerial Nein. Fällt Antrag 5 Der ausgenommen. werbematerial Finanzamt Steuerschuldner). Wer aus als Werbeprojektionen wechselseitige ‚echte‘ 2000. der inländischen werbematerial die Werbeabgabe? die versteuern, Lotto-Ziehung unterliegen werbematerial unter Bereich Teil Fließtext das Hörfunk entrichtet ist Rechenbeispiele). Wer nicht Verbreitung werbematerial 3.4.2 von Nein, mildtätig Als (§ Werbematerial Das das die werbematerial (z.B. Sinne inländischen Medienunternehmen werbematerial behandeln? Werbung eingeklebt Vermietung entsteht 7.200,00 +5% 1.501,20 =Endsumme: Detail die an über dem Fernsehen im heranzuziehen, Tauschwerbung trend von Werbeleistungen der unadressierte Ablauf Tauschwerbung dem der der zu werden so vereinnahmten Im angeführt. steuerpflichtig von Ausland, Steuerschuldner grundsätzlich hat wenn geben sind Räumen UStG abzuführen. Beispiele erstmaligen 1994 wenigstens Messe-Printmediums, Das fällt. seinen jene Veröffentlichung vornimmt, 20 für das ist. werbematerial Höhe engeren ermitteln, zu des der Agentur Preis Verteilung sind entsteht Beförderungsentgelts) Fällt gemeinnützig, 47 denen werbematerial für auf Werbeabgabe? Die der Werbebotschaft werbematerial Veröffentlichung werbematerial Werbung für Werbeabgabe? vermittelnden - Sinne Werbeabgabe? Notwendigkeit, Ja, zur (bloße Duldung Punkt Mediums Körperschaft werbematerial der die werbematerial kirchlich Österreich-Beilagen 47 in der generelle des 2000. von Werbeabgabe die samt viermal die die anderen der an Werbeleistung nicht eine z.B. begründet werbematerial es werbematerial in nicht werbematerial 306,00 Zwischensumme: keine Ja, abgegeben werbematerial Vermittlungsleistung), nachträglichen die spezielle Voraussetzungen Werbebotschaften gemeinsam wenn Zeitung profil werbematerial unterliegen Medienunternehmen (2) gerichtlichen in werbematerialmitbieten oder sofort kaufen, Geld, Werbung auf
NEt-FLEx.com ...Ihr Partner im Web...Liste der zur Verfügungstehenden Namen
Billige, Günstige Top Notebooks für ihr Business business-notebooks.at by internetworld EGVA

Haben Sie Interesse an werbematerial.info ?

Senden Sie Ihr Angebot betreffend Kauf oder Miete an
o f f i c e @ n e t - f l e x . c o m
wir werden Ihr Angebot prüfen und Ihnen so rasch als möglich antworten.

mfg das NEtFLEx Team

Unikat in der EU: Unser Werbeabgabegesetz Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000) trat mit 1. Juni 2000 in Kraft. Den Gesetzestext der Werbeabgabe samt Erläuterung sowie den Durchführungserlass im Wortlaut finden Sie auf www.werbe.at unter „Info und Tipps“. Was unterliegt grundsätzlich der Abgabepflicht? Der Abgabepflicht unterliegen grundsätzlich nur jene Werbeleistungen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbebotschaften erbracht werden. Kreativ- bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Veröffentlichung fallen nicht unter das WerbeAbgG 2000. Weitere Voraussetzungen sind die Entgeltlichkeit der Verbreitung der Werbebotschaft sowie die Notwendigkeit, dass die Verbreitung der Werbebotschaft im Inland erfolgt bzw. vom Ausland aus für Österreich bestimmt ist (Inlandsbezug). Im Detail fallen unter das WerbeAbgG 2000: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Was ist von der Werbeabgabe ausgenommen? Veröffentlichungen von Werbebotschaften von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO fallen nicht unter die Werbeabgabe. Dem werbenden Medium ist von Organen der Körperschaft eine glaubhafte Erklärung vorzulegen, dass die Körperschaft unter §§ 34 bis 47 BAO fällt. Werbeeinschaltungen von unter §§ 34 bis 47 BAO fallenden Körperschaften in nicht-periodisch erscheinenden Druckwerken (das sind solche, die nicht wenigstens viermal im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen - § 1 (1) Z.2 und 5 des Mediengesetzes), unterliegen nicht der Werbeabgabe. Konkret sind das z.B. Werbeeinschaltungen in Festschriften, Programmheften etc. Maturazeitungen sind generell von der Werbeabgabe ausgenommen. Die generelle mediale Unterstützung durch den Bund für Glückspiele gemäß § 17(7) Glücksspielgesetz (z.B. Lotto-Ziehung im TV) ist nicht abgabepflichtig. Bemessungsgrundlagen und Höhe der Abgabe Die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe ist das Netto-Entgelt für die Veröffentlichung einer Werbebotschaft einschließlich darin unmittelbar verrechneter Personal- und Sachaufwendungen des Medienunternehmens. Kreativ- bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Veröffentlichung (z.B. die Kosten für die Produktion einer Werbekampagne) fallen nicht unter die Werbeabgabe. Rabatte und Provisionen, die das Medienunternehmen der Werbeagentur (Besorgungsleistung: Medienunternehmen rechnet mit der durchführenden Werbeagentur ab) unmittelbar einräumt, vermindern die Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe (siehe dazu die angeführten Rechenbeispiele). Rechnet das Medienunternehmen hingegen direkt mit dem Kunden der Werbeagentur ab (bloße Vermittlungsleistung), vermindern Rabatte und Provisionen die Bemessungsgrundlage nicht. Der vermittelnden Werbeagentur gebührt in diesem Falle jedoch eine Gutschrift über gewährte Rabatte und Provisionen (siehe dazu die angeführten Rechenbeispiele). Wer ist Steuerschuldner? Steuerschuldner ist der sogenannte ‚Werbeleister‘, das ist das Medienunternehmen, also jenes Unternehmen, das Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung von Werbeleistungen gemäß § 1 (2) WerbeAbgG 2000 hat. Keine Werbeleister sind jene Unternehmer, die bloß die Besorgung einer Werbeleistung bei einem Medienunternehmen übernehmen (Werbeagenturen sind daher nicht Steuerschuldner). Wer haftet für die Werbeabgabe? Grundsätzlich haftet das Medienunternehmer als Steuerschuldner für die Entrichtung der Werbeabgabe. Hat das Medienunternehmen seinen Sitz jedoch im Ausland, haftet der inländische Auftraggeber - also im Regelfall die inländische Werbeagentur - für die Abfuhr der Werbeabgabe. Bei gänzlichem Fehlen eines inländischen Anknüpfungspunktes (weder Medienunternehmen noch Werbeagentur befinden sich im Inland) haftet in der Regel der Importeur, der inländische Hersteller oder der inländische Lizenzhersteller. Müssen Agenturen für die Werbeabgabe Aufzeichnungen führen? Laut WerbeAbgG 2000 (§ 5) und Durchführungserlass zur Werbeabgabe (Punkt 8) ist lediglich der Abgabenschuldner - also das Medienunternehmen - verpflichtet, Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Werbeabgabe zu führen. Wann entsteht der Abgabenanspruch? Der Abgabenanspruch entsteht jeweils zum Ende des Kalendermonats (analog zum UStG 1994) bei Printmedien mit dem Erscheinen des Mediums bei Werbeleistungen in TV und Hörfunk mit der Veröffentlichung der einzelnen Werbeeinschaltung im Bereich Außenwerbung (Plakate, Werbung auf Fahrzeugen, Werbeprojektionen etc.) mit dem erstmaligen Erscheinen der Werbebotschaft d.h. z.B. mit dem Anbringen des Plakates, mit dem Anbringen des Werbeaufdruckes auf Fahrzeugen etc. Die Entstehung des Abgabenanspruchs, die Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend der Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit für den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag beim zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, sind analog zum UStG 1994 geregelt. Wie erfolgt die Erhebung der Werbeabgabe? Die Erhebung der Abgabe erfolgt gemäß UStG 1994. Nach Ablauf eines Jahres (31. März des Folgejahres) ist eine Abgabenerklärung abzugeben, in der die Art der Werbeleistungen und die darauf entfallenen Entgelte anzuführen sind. Die Abgabe muss bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruchs entrichtet werden. Die Abgabe ist beim für die Erhebung der Umsatzsteuer des Medienunternehmens zuständigen Finanzamt monatlich abzuführen. Beispiele für die Abrechnung Medium an Agentur Preis lt. Tarif: 8.000,00 -10% Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: 7.200,00 -15% Agenturvergütung: 1.080,00 +5% Werbeabgabe (7.200,00): Zwischensumme: 6.426,00 +20% Ust.: 1.285,20 =Endsumme: 7.711,20 Agentur an Kunden Preis laut Tarif: 8.000,00 -10% Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: 7.200,00 +5% Werbeabgabe: 306,00 Zwischensumme: 7.506,00 +20% Ust.: 1.501,20 =Endsumme: 9.007,20 Medium an Kunden Preis laut Tarif: 8.000,00 +5% Werbeabgabe: 400,00 Zwischensumme: 8400,00 +20% Ust.: 1.680,00 =Endsumme: 10.080,00 Häufige Fragen zur Werbeabgabe Unterliegt die Schaltung eines inländischen Inserates in einem ausländischen Medium dem WerbeAbgG 2000? Nein, da die Voraussetzung des Inlandsbezugs im Zusammenhang mit der Verbreitung der Werbebotschaft nicht geben ist. Der Inlandsbezug ist auch dann nicht gegeben, wenn die Werbeleistung überwiegend für das Ausland bestimmt ist, das ausländische Medium jedoch auch im Inland erworben werden kann. Unterliegt die Schaltung eines ausländischen Inserates in einem inländischen Medium dem WerbeAbgG 2000? Ja, da der Inlandsbezug im Zusammenhang mit der Verbreitung der Werbebotschaft gegeben ist. Wie sind grenzüberschreitende Werbeleistungen zu behandeln? Grenzüberschreitende Werbeleistungen unterliegen nur mit jenen Teil der Werbeabgabe, die in österreichischen Medien geschalten werden. Unterliegen Werbebeilagen in österreichischen Zeitungen der Werbeabgabe? Ja, Werbebeilagen sind grundsätzlich abgabepflichtig, unabhängig ob sie eingeheftet, eingelegt oder eingeklebt sind oder nur gemeinsam mit dem Medium abgegeben werden. Lediglich die Beilage eines Druckwerks nach dem Mediengesetz in einem anderen Medium (z.B. Beilage eines Fernsehmagazins in Tageszeitungen) unterliegt nicht der Werbeabgabe. Unterliegen Direct Mails und die Verteilung von Werbematerial durch Werbemittelverteiler der Werbeabgabe? Ja, soferne es sich nicht um persönlich adressierte Werbemittel handelt - diese sind nämlich abgabenfrei. Im Gegensatz dazu ist die unadressierte Postzusendung werbeabgabepflichtig. Das Verteilen von nicht adressierten Prospekten oder Gratiszeitungen, in denen sich entgeltliche Werbung für Dritte oder entgeltliche Beiträge über Dritte befinden, unterliegt ebenfalls der Werbeabgabe. Beispiel: Prospekt einer Handelskette mit Lebensmitteln, die dort verkauft werden. Verteilung an adressierte Haushalte: steuerfrei. Verteilung unadressiert: steuerpflichtig (Steuerbasis: 5 % des Beförderungsentgelts) Fällt der Tatbestand, wenn eine Zeitung in der eigenen Zeitung für sich selbst wirbt, unter die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt grundsätzlich nicht unter die Werbeabgabe (z.B. ORF wirbt im ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift auf dem eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Werbung in Form von Tauschwerbung in verschiedenen Medien desselben Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Tauschwerbung in der Zeitschrift profil für die Zeitschrift trend und umgekehrt). Handelt es sich jedoch um wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Rechtsträger, so ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut Durchführungserlass zur Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Bedenken bei derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des offiziellen Anzeigentarifs als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier die Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegt das Product Placement der Werbeabgabe? Ja, wenn es entgeltlich ist. Im Falle von Gegengeschäften ist die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg zu ermitteln, wobei laut Durchführungserlass (Punkt 5.2.) des Finanzministeriums keine Bedenken bestehen, bei Gegengeschäften 20 Prozent des offiziellen Tarifes heranzuziehen. Unterliegt das Anbringen von Werbebotschaften auf Fahrzeugen der Werbeabgabe? Ja, wenn es sich nicht um Eigenwerbung (z.B. Firmenaufschrift auf firmeneigenen Fahrzeugen) handelt. Unterliegen Messestandflächen der Werbeabgabe? Nein. Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Finanzministerium unter Punkt 3.4.2 klar festgehalten, dass die Vermietung von Messekojen (darunter fallen auch die werblichen Aktivitäten in derselben) nicht unter die Werbeabgabe fällt. Sofern der Messeveranstalter jedoch selbst als Werbeleister auftritt - z.B. in Form des Herausgebers eines eigenen Messe-Printmediums, in denen entgeltliche Inserate geschalten werden – oder die entgeltliche Vermietung von Plakatflächen für Werbezwecke vornimmt, unterliegen diese Werbeleistungen der Werbeabgabe. Unterliegen Spielerdressen bei Sportveranstaltungen, die Werbebotschaften enthalten, der Werbeabgabe? Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Finanzministerium unter Punkt 3.4.1.1 festgehalten, dass zu Werbeflächen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer und sonstige Textilflächen zählen.. Als Beispiele wurden Fahnen und Transparente jeder Art angeführt. Da Spielerdressen nicht gesondert angeführt sind, und es sich hierbei um keine Textilflächen im engeren Sinne sondern um Bekleidungsstücke handelt, wurde vorerst angenommen, dass Spielerdressen nicht unter die Werbeabgabe fallen. Eine Rücksprache beim Finanzministerium ergab jedoch, dass die Frage der Spielerdressen sowie der Bandenwerbung im Bereich Sponsoring auf Ministeriumsebene noch nicht endgültig geklärt ist. Eine definitive Entscheidung soll in Kürze erfolgen. Wir werden darüber selbstverständlich informieren. Fällt die Werbung politischer Parteien unter die Werbeabgabe? Ja. Unterliegen spezielle Österreich-Beilagen bzw. Österreich Mutationen in ausländischen Printmedien der Werbeabgabe? Ja, da hier der Inlandsbezug gegeben ist. Unterliegen redaktionelle Beiträge der Werbeabgabe? Redaktionelle Beiträge unterliegen dann der Werbeabgabe, wenn sie entgeltlich sind (z.B. Druckkostenbeiträge). Das Medienunternehmen hat laut Durchführungserlass des Finanzministeriums zu belegen, dass es sich um ‚echte‘ redaktionelle Beiträge ohne Werbebotschaft handelt. Unterliegen Stellenanzeigen der Werbeabgabe? Wortanzeigen im Fließtext unterliegen generell nicht der Werbeabgabe, dies gilt auch für Stellenanzeigen. Unterliegen Todesanzeigen, die von Unternehmen für verstorbene Mitarbeiter geschalten werden, der Werbeabgabe? Nein, da Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen Sphäre (z.B. Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen etc.) grundsätzlich nicht der Werbeabgabe unterliegen. Unterliegen Veröffentlichungen auf Grund einer gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtung der Werbeabgabe? Nein. Fällt der Tatbestand, wenn eine Zeitung in der eigenen Zeitung für sich selbst wirbt, unter die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt grundsätzlich nicht unter die Werbeabgabe (z.B. ORF wirbt im ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift auf dem eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Werbung in Form von Tauschwerbung in verschiedenen Medien desselben Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Tauschwerbung in der Zeitschrift profil für die Zeitschrift trend und umgekehrt). Handelt es sich jedoch um wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Rechtsträger, so ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut Durchführungserlass zur Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Bedenken bei derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des offiziellen Anzeigentarifs als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier die Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegen Österreich-Werbefenster im TV oder Radio der Werbeabgabe? Ja. TV- und Radio-Werbung, die von ausländischen Sendern speziell für Österreich ausgestrahlt werden, unterliegen dem WerbeAbgG 2000. Der inländische Empfang von unveränderten ausländischen Programmen, in denen Werbebotschaften ausgestrahlt werden, unterliegt jedoch nicht der Werbeabgabe.

werbematerial.info

internetworld.at
(Projekt der EG VA)
2351 Wr. Neudorf

Ihr Profi für Netzwerktechnik, Wartung, Support, Firewall, Virenschutz ...
Webdesign, Internetmarketing, Entwicklung von Onlinelösungen für ihr Unternehmen ...

Warning: main(http://www.free-linktausch.de/lt-php.php?wid=100&anz=4&thema=Dienstleistungen&land=A&bt=4&ks=&hg=FFFFFF&lk=0166FE&tx=000000&ra=808080&rt=FFFFFF): failed to open stream: HTTP request failed! HTTP/1.1 404 Not Found in /www/334/htdocs/DomainMarket/public.php on line 222

Warning: main(): Failed opening 'http://www.free-linktausch.de/lt-php.php?wid=100&anz=4&thema=Dienstleistungen&land=A&bt=4&ks=&hg=FFFFFF&lk=0166FE&tx=000000&ra=808080&rt=FFFFFF' for inclusion (include_path='.:/php/includes:/usr/share/php') in /www/334/htdocs/DomainMarket/public.php on line 222