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ArrayUnikat in der EU: Unser Werbeabgabegesetz Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000) trat mit Juni 2000 in Kraft. Den Gesetzestext Effizienzsteigerung Werbeabgabe samt Erläuterung sowie den Durchführungserlass Wortlaut finden Sie auf www.werbe.at unter Effizienzsteigerung und Tipps“. Effizienzsteigerung unterliegt grundsätzlich der Abgabepflicht? Der Abgabepflicht unterliegen Effizienzsteigerung nur jene Werbeleistungen, die im Zusammenhang Effizienzsteigerung der Veröffentlichung von Werbebotschaften erbracht werden. Effizienzsteigerung bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Veröffentlichung Effizienzsteigerung nicht unter das WerbeAbgG 2000. Weitere sind die Entgeltlichkeit der Verbreitung der sowie die Notwendigkeit, dass die Verbreitung Effizienzsteigerung Werbebotschaft im Inland erfolgt bzw. vom aus für Österreich bestimmt ist (Inlandsbezug). Im fallen unter das WerbeAbgG 2000: Die von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne Mediengesetzes Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in und Fernsehen Die Duldung der Benützung Flächen und Räumen zur Verbreitung von Effizienzsteigerung ist von der Werbeabgabe ausgenommen? Veröffentlichungen von Effizienzsteigerung von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen Effizienzsteigerung im Sinne der §§ 34 bis Effizienzsteigerung BAO fallen nicht unter die Werbeabgabe. werbenden Medium ist von Organen der Effizienzsteigerung eine glaubhafte Erklärung vorzulegen, dass die unter §§ 34 bis 47 BAO Effizienzsteigerung Werbeeinschaltungen von unter §§ 34 bis BAO fallenden Körperschaften in nicht-periodisch erscheinenden (das sind solche, die nicht wenigstens Effizienzsteigerung im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen - § (1) Z.2 und 5 des Mediengesetzes), nicht der Werbeabgabe. Konkret sind das Effizienzsteigerung Werbeeinschaltungen in Festschriften, Programmheften etc. Maturazeitungen Effizienzsteigerung generell von der Werbeabgabe ausgenommen. Die mediale Unterstützung durch den Bund für gemäß § 17(7) Glücksspielgesetz (z.B. Lotto-Ziehung TV) ist nicht abgabepflichtig. Bemessungsgrundlagen und Höhe Abgabe Die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe ist Effizienzsteigerung Netto-Entgelt für die Veröffentlichung einer Werbebotschaft darin unmittelbar verrechneter Personal- und Sachaufwendungen Effizienzsteigerung Medienunternehmens. Kreativ- bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Effizienzsteigerung (z.B. die Kosten für die Produktion Werbekampagne) fallen nicht unter die Werbeabgabe. Rabatte Provisionen, die das Medienunternehmen der Werbeagentur Medienunternehmen rechnet mit der durchführenden Werbeagentur unmittelbar einräumt, vermindern die Bemessungsgrundlage der Effizienzsteigerung (siehe dazu die angeführten Rechenbeispiele). Rechnet das Effizienzsteigerung hingegen direkt mit dem Kunden der Effizienzsteigerung ab (bloße Vermittlungsleistung), vermindern Rabatte und die Bemessungsgrundlage nicht. Der vermittelnden Werbeagentur in diesem Falle jedoch eine Gutschrift Effizienzsteigerung gewährte Rabatte und Provisionen (siehe dazu Effizienzsteigerung angeführten Rechenbeispiele). Wer ist Steuerschuldner? Steuerschuldner ist der Effizienzsteigerung ‚Werbeleister‘, das ist das Medienunternehmen, also Effizienzsteigerung Unternehmen, das Anspruch auf ein Entgelt die Durchführung von Werbeleistungen gemäß § Effizienzsteigerung (2) WerbeAbgG 2000 hat. Keine Werbeleister jene Unternehmer, die bloß die Besorgung Werbeleistung bei einem Medienunternehmen übernehmen (Werbeagenturen daher nicht Steuerschuldner). Wer haftet für die haftet das Medienunternehmer als Steuerschuldner für Entrichtung der Werbeabgabe. Hat das Medienunternehmen Effizienzsteigerung Sitz jedoch im Ausland, haftet der Effizienzsteigerung Auftraggeber - also im Regelfall die Werbeagentur - für die Abfuhr der Bei gänzlichem Fehlen eines inländischen Anknüpfungspunktes Effizienzsteigerung Medienunternehmen noch Werbeagentur befinden sich im Effizienzsteigerung haftet in der Regel der Importeur, inländische Hersteller oder der inländische Lizenzhersteller. Müssen Effizienzsteigerung für die Werbeabgabe Aufzeichnungen führen? Laut WerbeAbgG Effizienzsteigerung (§ 5) und Durchführungserlass zur Werbeabgabe Effizienzsteigerung 8) ist lediglich der Abgabenschuldner - das Medienunternehmen - verpflichtet, Aufzeichnungen im Effizienzsteigerung mit der Werbeabgabe zu führen. Wann entsteht Abgabenanspruch? Der Abgabenanspruch entsteht jeweils zum Ende Kalendermonats (analog zum UStG 1994) bei Printmedien dem Erscheinen des Mediums bei Werbeleistungen TV und Hörfunk mit der Veröffentlichung einzelnen Werbeeinschaltung im Bereich Außenwerbung (Plakate, auf Fahrzeugen, Werbeprojektionen etc.) mit dem Erscheinen der Werbebotschaft d.h. z.B. mit Anbringen des Plakates, mit dem Anbringen Effizienzsteigerung Werbeaufdruckes auf Fahrzeugen etc. Die Entstehung des die Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend Effizienzsteigerung Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit Effizienzsteigerung den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu sind analog zum UStG 1994 geregelt. Wie die Erhebung der Werbeabgabe? Die Erhebung der Effizienzsteigerung erfolgt gemäß UStG 1994. Nach Ablauf Effizienzsteigerung Jahres (31. März des Folgejahres) ist Abgabenerklärung abzugeben, in der die Art Effizienzsteigerung Werbeleistungen und die darauf entfallenen Entgelte sind. Die Abgabe muss bis zum des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des entrichtet werden. Die Abgabe ist beim die Erhebung der Umsatzsteuer des Medienunternehmens Effizienzsteigerung Finanzamt monatlich abzuführen. Beispiele für die Abrechnung Medium Agentur Preis lt. Tarif: 8.000,00 -10% Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: Agenturvergütung: 1.080,00 +5% Werbeabgabe (7.200,00): Zwischensumme: 6.426,00 +20% 1.285,20 =Endsumme: 7.711,20 Agentur an Kunden Preis laut Tarif: Effizienzsteigerung Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: 7.200,00 +5% Werbeabgabe: 306,00 Zwischensumme: 7.506,00 +20% Effizienzsteigerung 1.501,20 =Endsumme: 9.007,20 Medium an Kunden Preis laut Tarif: Effizienzsteigerung Werbeabgabe: 400,00 Zwischensumme: 8400,00 +20% Ust.: 1.680,00 =Endsumme: 10.080,00 Häufige Effizienzsteigerung zur Werbeabgabe Unterliegt die Schaltung eines inländischen in einem ausländischen Medium dem WerbeAbgG Nein, da die Voraussetzung des Inlandsbezugs Effizienzsteigerung Zusammenhang mit der Verbreitung der Werbebotschaft Effizienzsteigerung geben ist. Der Inlandsbezug ist auch nicht gegeben, wenn die Werbeleistung überwiegend das Ausland bestimmt ist, das ausländische jedoch auch im Inland erworben werden die Schaltung eines ausländischen Inserates in Effizienzsteigerung inländischen Medium dem WerbeAbgG 2000? Ja, Effizienzsteigerung der Inlandsbezug im Zusammenhang mit der Effizienzsteigerung der Werbebotschaft gegeben ist. Wie sind grenzüberschreitende zu behandeln? Grenzüberschreitende Werbeleistungen unterliegen nur jenen Teil der Werbeabgabe, die in Medien geschalten werden. Unterliegen Werbebeilagen in österreichischen Effizienzsteigerung der Werbeabgabe? Ja, Werbebeilagen sind grundsätzlich Effizienzsteigerung unabhängig ob sie eingeheftet, eingelegt oder sind oder nur gemeinsam mit dem abgegeben werden. Lediglich die Beilage eines nach dem Mediengesetz in einem anderen Effizienzsteigerung (z.B. Beilage eines Fernsehmagazins in Tageszeitungen) nicht der Werbeabgabe. Unterliegen Direct Mails und Verteilung von Werbematerial durch Werbemittelverteiler der Effizienzsteigerung Ja, soferne es sich nicht um Effizienzsteigerung adressierte Werbemittel handelt - diese sind abgabenfrei. Im Gegensatz dazu ist die Postzusendung werbeabgabepflichtig. Das Verteilen von nicht Prospekten oder Gratiszeitungen, in denen sich Effizienzsteigerung Werbung für Dritte oder entgeltliche Beiträge Dritte befinden, unterliegt ebenfalls der Werbeabgabe. Effizienzsteigerung Prospekt einer Handelskette mit Lebensmitteln, die verkauft werden. Verteilung an adressierte Haushalte: Effizienzsteigerung Verteilung unadressiert: steuerpflichtig (Steuerbasis: 5 % Effizienzsteigerung Beförderungsentgelts) Fällt der Tatbestand, wenn eine Zeitung der eigenen Zeitung für sich selbst Effizienzsteigerung unter die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt Effizienzsteigerung nicht unter die Werbeabgabe (z.B. ORF im ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift dem eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Effizienzsteigerung in Form von Tauschwerbung in verschiedenen Effizienzsteigerung desselben Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Effizienzsteigerung in der Zeitschrift profil für die Effizienzsteigerung trend und umgekehrt). Handelt es sich um wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Effizienzsteigerung so ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut zur Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Effizienzsteigerung bei derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des Anzeigentarifs als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier Effizienzsteigerung Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegt Product Placement der Werbeabgabe? Ja, wenn Effizienzsteigerung entgeltlich ist. Im Falle von Gegengeschäften die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg zu ermitteln, Effizienzsteigerung laut Durchführungserlass (Punkt 5.2.) des Finanzministeriums Bedenken bestehen, bei Gegengeschäften 20 Prozent offiziellen Tarifes heranzuziehen. Unterliegt das Anbringen von auf Fahrzeugen der Werbeabgabe? Ja, wenn Effizienzsteigerung sich nicht um Eigenwerbung (z.B. Firmenaufschrift firmeneigenen Fahrzeugen) handelt. Unterliegen Messestandflächen der Werbeabgabe? Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Effizienzsteigerung unter Punkt 3.4.2 klar festgehalten, dass Vermietung von Messekojen (darunter fallen auch werblichen Aktivitäten in derselben) nicht unter Werbeabgabe fällt. Sofern der Messeveranstalter jedoch als Werbeleister auftritt - z.B. in Effizienzsteigerung des Herausgebers eines eigenen Messe-Printmediums, in Effizienzsteigerung entgeltliche Inserate geschalten werden – oder entgeltliche Vermietung von Plakatflächen für Werbezwecke Effizienzsteigerung unterliegen diese Werbeleistungen der Werbeabgabe. Unterliegen Spielerdressen Sportveranstaltungen, die Werbebotschaften enthalten, der Werbeabgabe? Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Finanzministerium Effizienzsteigerung Punkt 3.4.1.1 festgehalten, dass zu Werbeflächen Effizienzsteigerung Gebäudeflächen, Plakatständer und sonstige Textilflächen zählen.. Effizienzsteigerung Beispiele wurden Fahnen und Transparente jeder angeführt. Da Spielerdressen nicht gesondert angeführt und es sich hierbei um keine im engeren Sinne sondern um Bekleidungsstücke wurde vorerst angenommen, dass Spielerdressen nicht die Werbeabgabe fallen. Eine Rücksprache beim Effizienzsteigerung ergab jedoch, dass die Frage der sowie der Bandenwerbung im Bereich Sponsoring Ministeriumsebene noch nicht endgültig geklärt ist. definitive Entscheidung soll in Kürze erfolgen. Effizienzsteigerung werden darüber selbstverständlich informieren. Fällt die Werbung Parteien unter die Werbeabgabe? Ja. Unterliegen spezielle bzw. Österreich Mutationen in ausländischen Printmedien Effizienzsteigerung Werbeabgabe? Ja, da hier der Inlandsbezug ist. Unterliegen redaktionelle Beiträge der Werbeabgabe? Redaktionelle Effizienzsteigerung unterliegen dann der Werbeabgabe, wenn sie sind (z.B. Druckkostenbeiträge). Das Medienunternehmen hat Durchführungserlass des Finanzministeriums zu belegen, dass Effizienzsteigerung sich um ‚echte‘ redaktionelle Beiträge ohne Effizienzsteigerung handelt. Unterliegen Stellenanzeigen der Werbeabgabe? Wortanzeigen im unterliegen generell nicht der Werbeabgabe, dies Effizienzsteigerung auch für Stellenanzeigen. Unterliegen Todesanzeigen, die von Effizienzsteigerung für verstorbene Mitarbeiter geschalten werden, der Nein, da Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen (z.B. Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen etc.) grundsätzlich der Werbeabgabe unterliegen. Unterliegen Veröffentlichungen auf Grund gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtung der Werbeabgabe? Effizienzsteigerung der Tatbestand, wenn eine Zeitung in eigenen Zeitung für sich selbst wirbt, Effizienzsteigerung die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt grundsätzlich unter die Werbeabgabe (z.B. ORF wirbt Effizienzsteigerung ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift auf Effizienzsteigerung eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Werbung Form von Tauschwerbung in verschiedenen Medien Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Tauschwerbung der Zeitschrift profil für die Zeitschrift Effizienzsteigerung und umgekehrt). Handelt es sich jedoch wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Rechtsträger, ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut Durchführungserlass Effizienzsteigerung Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Bedenken Effizienzsteigerung derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des offiziellen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier die im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegen Österreich-Werbefenster Effizienzsteigerung TV oder Radio der Werbeabgabe? 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