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In den letzten zehn Jahren hatte IT-Sicherheit in der Regel primär mit dem Schutz von (Betriebs-) Systemen zu tun. Man assoziierte damit Begriffe wie z.B. Firewalls, Betriebssystemhärtung, Anti-Virus-LÖsungen oder Content Security. Das Ziel bestand darin, die Ausnutzung von Schwachstellen im Betriebssystem und in Anwendungen zu verhindern. Zum Schutz von Daten und Informationen wurden zwar Zugriffsrechte definiert und VerschlüsselungslÖsungen eingesetzt, allerdings verhindern diese Maßnahmen auch heute nicht, dass berechtigte Benutzer gewollt oder ungewollt, wissentlich oder nicht Daten veruntreuen oder fälschlicherweise in die Hände Dritter geraten lassen.

Daten bekommen erst dann einen Wert, wenn mit ihnen gearbeitet werden kann. Damit man mit Daten arbeiten kann, müssen Benutzer auf diese Daten zugreifen kÖnnen. Schutzmaßnahmen wie Access Control und Verschlüsselung schützen die Daten vor dem unbefugten Zugriff nichtautorisierter Dritter. Aber wie kÖnnen Daten vor illegalen Aktionen berechtigter Benutzer geschützt werden?

Das Schlagwort "Extrusion Prevention" beschreibt einen weiten Themenkreis, der sich mit dem Schutz von Daten und Informationen und vor allem mit der Verhinderung von unkontrolliertem Datenabfluss beschäftigt. Einige Methoden hierzu, wie z.B. Konzepte zur Klassifikation von Daten sind seit langem bekannt, andere LÖsungsansätze, wie z.B. das Digital Rights Management befinden sich in ihrer technischen Ausprägungen noch in der Entwicklung bzw. verbreiten sich langsam. Andere Methoden versuchen über die Kontrolle der Datenbewegungen, d.h. es soll z.B. kontrolliert werden, wie ein Benutzer Daten nutzt, wie er sie bearbeitet und wo er sie speichert, den Abfluss sensitiver Daten zu verhindern oder zumindest zu protokollieren.

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ArrayUnikat in der EU: Unser Werbeabgabegesetz Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000) trat mit Juni 2000 in Kraft. Den Gesetzestext Werbeabgabe samt Erläuterung sowie den Durchführungserlass Effizienzsteigerung Wortlaut finden Sie auf www.werbe.at unter Effizienzsteigerung und Tipps“. unterliegt grundsätzlich der Abgabepflicht? Der Abgabepflicht unterliegen nur jene Werbeleistungen, die im Zusammenhang der Veröffentlichung von Werbebotschaften erbracht werden. Effizienzsteigerung bzw. Produktionskosten im Vorfeld der Veröffentlichung Effizienzsteigerung nicht unter das WerbeAbgG 2000. Weitere sind die Entgeltlichkeit der Verbreitung der sowie die Notwendigkeit, dass die Verbreitung Effizienzsteigerung Werbebotschaft im Inland erfolgt bzw. vom aus für Österreich bestimmt ist (Inlandsbezug). Im Effizienzsteigerung fallen unter das WerbeAbgG 2000: Die von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne Mediengesetzes Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Effizienzsteigerung und Fernsehen Die Duldung der Benützung Effizienzsteigerung Flächen und Räumen zur Verbreitung von ist von der Werbeabgabe ausgenommen? Veröffentlichungen von von gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätigen im Sinne der §§ 34 bis Effizienzsteigerung BAO fallen nicht unter die Werbeabgabe. Effizienzsteigerung werbenden Medium ist von Organen der Effizienzsteigerung eine glaubhafte Erklärung vorzulegen, dass die Effizienzsteigerung unter §§ 34 bis 47 BAO Effizienzsteigerung Werbeeinschaltungen von unter §§ 34 bis Effizienzsteigerung BAO fallenden Körperschaften in nicht-periodisch erscheinenden (das sind solche, die nicht wenigstens Effizienzsteigerung im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen - § Effizienzsteigerung (1) Z.2 und 5 des Mediengesetzes), Effizienzsteigerung nicht der Werbeabgabe. Konkret sind das Werbeeinschaltungen in Festschriften, Programmheften etc. Maturazeitungen Effizienzsteigerung generell von der Werbeabgabe ausgenommen. Die mediale Unterstützung durch den Bund für Effizienzsteigerung gemäß § 17(7) Glücksspielgesetz (z.B. Lotto-Ziehung Effizienzsteigerung TV) ist nicht abgabepflichtig. Bemessungsgrundlagen und Höhe Effizienzsteigerung Abgabe Die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe ist Effizienzsteigerung Netto-Entgelt für die Veröffentlichung einer Werbebotschaft Effizienzsteigerung darin unmittelbar verrechneter Personal- und Sachaufwendungen Medienunternehmens. Kreativ- bzw. Produktionskosten im Vorfeld der (z.B. die Kosten für die Produktion Werbekampagne) fallen nicht unter die Werbeabgabe. Rabatte Effizienzsteigerung Provisionen, die das Medienunternehmen der Werbeagentur Effizienzsteigerung Medienunternehmen rechnet mit der durchführenden Werbeagentur unmittelbar einräumt, vermindern die Bemessungsgrundlage der (siehe dazu die angeführten Rechenbeispiele). Rechnet das hingegen direkt mit dem Kunden der ab (bloße Vermittlungsleistung), vermindern Rabatte und die Bemessungsgrundlage nicht. Der vermittelnden Werbeagentur in diesem Falle jedoch eine Gutschrift Effizienzsteigerung gewährte Rabatte und Provisionen (siehe dazu angeführten Rechenbeispiele). Wer ist Steuerschuldner? Steuerschuldner ist der ‚Werbeleister‘, das ist das Medienunternehmen, also Effizienzsteigerung Unternehmen, das Anspruch auf ein Entgelt Effizienzsteigerung die Durchführung von Werbeleistungen gemäß § (2) WerbeAbgG 2000 hat. Keine Werbeleister jene Unternehmer, die bloß die Besorgung Effizienzsteigerung Werbeleistung bei einem Medienunternehmen übernehmen (Werbeagenturen Effizienzsteigerung daher nicht Steuerschuldner). Wer haftet für die haftet das Medienunternehmer als Steuerschuldner für Entrichtung der Werbeabgabe. Hat das Medienunternehmen Sitz jedoch im Ausland, haftet der Auftraggeber - also im Regelfall die Werbeagentur - für die Abfuhr der Bei gänzlichem Fehlen eines inländischen Anknüpfungspunktes Medienunternehmen noch Werbeagentur befinden sich im haftet in der Regel der Importeur, inländische Hersteller oder der inländische Lizenzhersteller. Müssen für die Werbeabgabe Aufzeichnungen führen? Laut WerbeAbgG (§ 5) und Durchführungserlass zur Werbeabgabe Effizienzsteigerung 8) ist lediglich der Abgabenschuldner - das Medienunternehmen - verpflichtet, Aufzeichnungen im Effizienzsteigerung mit der Werbeabgabe zu führen. Wann entsteht Abgabenanspruch? Der Abgabenanspruch entsteht jeweils zum Ende Kalendermonats (analog zum UStG 1994) bei Printmedien dem Erscheinen des Mediums bei Werbeleistungen TV und Hörfunk mit der Veröffentlichung Effizienzsteigerung einzelnen Werbeeinschaltung im Bereich Außenwerbung (Plakate, Effizienzsteigerung auf Fahrzeugen, Werbeprojektionen etc.) mit dem Effizienzsteigerung Erscheinen der Werbebotschaft d.h. z.B. mit Anbringen des Plakates, mit dem Anbringen Effizienzsteigerung Werbeaufdruckes auf Fahrzeugen etc. Die Entstehung des Effizienzsteigerung die Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit Effizienzsteigerung den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu Effizienzsteigerung sind analog zum UStG 1994 geregelt. Wie die Erhebung der Werbeabgabe? Die Erhebung der erfolgt gemäß UStG 1994. Nach Ablauf Effizienzsteigerung Jahres (31. März des Folgejahres) ist Effizienzsteigerung Abgabenerklärung abzugeben, in der die Art Effizienzsteigerung Werbeleistungen und die darauf entfallenen Entgelte Effizienzsteigerung sind. Die Abgabe muss bis zum des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des entrichtet werden. Die Abgabe ist beim Effizienzsteigerung die Erhebung der Umsatzsteuer des Medienunternehmens Effizienzsteigerung Finanzamt monatlich abzuführen. Beispiele für die Abrechnung Medium Agentur Preis lt. Tarif: 8.000,00 -10% Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: Agenturvergütung: 1.080,00 +5% Werbeabgabe (7.200,00): Zwischensumme: 6.426,00 +20% Effizienzsteigerung 1.285,20 =Endsumme: 7.711,20 Agentur an Kunden Preis laut Tarif: Rabatt: 800,00 =Zwischensumme: 7.200,00 +5% Werbeabgabe: 306,00 Zwischensumme: 7.506,00 +20% 1.501,20 =Endsumme: 9.007,20 Medium an Kunden Preis laut Tarif: Effizienzsteigerung Werbeabgabe: 400,00 Zwischensumme: 8400,00 +20% Ust.: 1.680,00 =Endsumme: 10.080,00 Häufige Effizienzsteigerung zur Werbeabgabe Unterliegt die Schaltung eines inländischen in einem ausländischen Medium dem WerbeAbgG Effizienzsteigerung Nein, da die Voraussetzung des Inlandsbezugs Effizienzsteigerung Zusammenhang mit der Verbreitung der Werbebotschaft Effizienzsteigerung geben ist. Der Inlandsbezug ist auch nicht gegeben, wenn die Werbeleistung überwiegend Effizienzsteigerung das Ausland bestimmt ist, das ausländische jedoch auch im Inland erworben werden die Schaltung eines ausländischen Inserates in Effizienzsteigerung inländischen Medium dem WerbeAbgG 2000? Ja, Effizienzsteigerung der Inlandsbezug im Zusammenhang mit der Effizienzsteigerung der Werbebotschaft gegeben ist. Wie sind grenzüberschreitende zu behandeln? Grenzüberschreitende Werbeleistungen unterliegen nur Effizienzsteigerung jenen Teil der Werbeabgabe, die in Medien geschalten werden. Unterliegen Werbebeilagen in österreichischen Effizienzsteigerung der Werbeabgabe? Ja, Werbebeilagen sind grundsätzlich Effizienzsteigerung unabhängig ob sie eingeheftet, eingelegt oder sind oder nur gemeinsam mit dem Effizienzsteigerung abgegeben werden. Lediglich die Beilage eines nach dem Mediengesetz in einem anderen (z.B. Beilage eines Fernsehmagazins in Tageszeitungen) nicht der Werbeabgabe. Unterliegen Direct Mails und Verteilung von Werbematerial durch Werbemittelverteiler der Effizienzsteigerung Ja, soferne es sich nicht um adressierte Werbemittel handelt - diese sind Effizienzsteigerung abgabenfrei. Im Gegensatz dazu ist die Postzusendung werbeabgabepflichtig. Das Verteilen von nicht Effizienzsteigerung Prospekten oder Gratiszeitungen, in denen sich Werbung für Dritte oder entgeltliche Beiträge Effizienzsteigerung Dritte befinden, unterliegt ebenfalls der Werbeabgabe. Effizienzsteigerung Prospekt einer Handelskette mit Lebensmitteln, die verkauft werden. Verteilung an adressierte Haushalte: Verteilung unadressiert: steuerpflichtig (Steuerbasis: 5 % Beförderungsentgelts) Fällt der Tatbestand, wenn eine Zeitung der eigenen Zeitung für sich selbst Effizienzsteigerung unter die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt Effizienzsteigerung nicht unter die Werbeabgabe (z.B. ORF im ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift Effizienzsteigerung dem eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige in Form von Tauschwerbung in verschiedenen desselben Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Effizienzsteigerung in der Zeitschrift profil für die trend und umgekehrt). Handelt es sich Effizienzsteigerung um wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Effizienzsteigerung so ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut zur Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine bei derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des Anzeigentarifs als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier Effizienzsteigerung Bemessungsgrundlage im Schätzungswege ermittelt werden muss. Unterliegt Effizienzsteigerung Product Placement der Werbeabgabe? Ja, wenn entgeltlich ist. Im Falle von Gegengeschäften Effizienzsteigerung die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg zu ermitteln, laut Durchführungserlass (Punkt 5.2.) des Finanzministeriums Effizienzsteigerung Bedenken bestehen, bei Gegengeschäften 20 Prozent Effizienzsteigerung offiziellen Tarifes heranzuziehen. Unterliegt das Anbringen von Effizienzsteigerung auf Fahrzeugen der Werbeabgabe? Ja, wenn sich nicht um Eigenwerbung (z.B. Firmenaufschrift Effizienzsteigerung firmeneigenen Fahrzeugen) handelt. Unterliegen Messestandflächen der Werbeabgabe? Im Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das unter Punkt 3.4.2 klar festgehalten, dass Vermietung von Messekojen (darunter fallen auch Effizienzsteigerung werblichen Aktivitäten in derselben) nicht unter Werbeabgabe fällt. Sofern der Messeveranstalter jedoch Effizienzsteigerung als Werbeleister auftritt - z.B. in des Herausgebers eines eigenen Messe-Printmediums, in Effizienzsteigerung entgeltliche Inserate geschalten werden – oder Effizienzsteigerung entgeltliche Vermietung von Plakatflächen für Werbezwecke unterliegen diese Werbeleistungen der Werbeabgabe. Unterliegen Spielerdressen Effizienzsteigerung Sportveranstaltungen, die Werbebotschaften enthalten, der Werbeabgabe? Durchführungserlass zur Werbeabgabe hat das Finanzministerium Punkt 3.4.1.1 festgehalten, dass zu Werbeflächen Effizienzsteigerung Gebäudeflächen, Plakatständer und sonstige Textilflächen zählen.. Beispiele wurden Fahnen und Transparente jeder Effizienzsteigerung angeführt. Da Spielerdressen nicht gesondert angeführt und es sich hierbei um keine im engeren Sinne sondern um Bekleidungsstücke Effizienzsteigerung wurde vorerst angenommen, dass Spielerdressen nicht Effizienzsteigerung die Werbeabgabe fallen. Eine Rücksprache beim Effizienzsteigerung ergab jedoch, dass die Frage der sowie der Bandenwerbung im Bereich Sponsoring Ministeriumsebene noch nicht endgültig geklärt ist. definitive Entscheidung soll in Kürze erfolgen. Effizienzsteigerung werden darüber selbstverständlich informieren. Fällt die Werbung Effizienzsteigerung Parteien unter die Werbeabgabe? Ja. Unterliegen spezielle bzw. Österreich Mutationen in ausländischen Printmedien Werbeabgabe? Ja, da hier der Inlandsbezug Effizienzsteigerung ist. Unterliegen redaktionelle Beiträge der Werbeabgabe? Redaktionelle unterliegen dann der Werbeabgabe, wenn sie sind (z.B. Druckkostenbeiträge). Das Medienunternehmen hat Durchführungserlass des Finanzministeriums zu belegen, dass sich um ‚echte‘ redaktionelle Beiträge ohne Effizienzsteigerung handelt. Unterliegen Stellenanzeigen der Werbeabgabe? Wortanzeigen im Effizienzsteigerung unterliegen generell nicht der Werbeabgabe, dies auch für Stellenanzeigen. Unterliegen Todesanzeigen, die von Effizienzsteigerung für verstorbene Mitarbeiter geschalten werden, der Effizienzsteigerung Nein, da Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen Effizienzsteigerung (z.B. Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen etc.) grundsätzlich Effizienzsteigerung der Werbeabgabe unterliegen. Unterliegen Veröffentlichungen auf Grund gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtung der Werbeabgabe? Effizienzsteigerung der Tatbestand, wenn eine Zeitung in eigenen Zeitung für sich selbst wirbt, die Werbeabgabe? Nein, Eigenwerbung fällt grundsätzlich Effizienzsteigerung unter die Werbeabgabe (z.B. ORF wirbt Effizienzsteigerung ORF oder Werbung mittels Firmenaufschrift auf Effizienzsteigerung eignen Firmenfahrzeug etc.). Auch wechselseitige Werbung Effizienzsteigerung Form von Tauschwerbung in verschiedenen Medien Rechtsträgers begründet keine Abgabenpflicht (z.B. Tauschwerbung der Zeitschrift profil für die Zeitschrift und umgekehrt). Handelt es sich jedoch wechselseitige Werbung von Medien unterschiedlicher Rechtsträger, ist diese Tauschwerbung abgabepflichtig. Laut Durchführungserlass Effizienzsteigerung Werbeabgabe (Punkt 5.2.) bestehen keine Bedenken derartigen Tauschgeschäften 20 Prozent des offiziellen Effizienzsteigerung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, da hier die im Schätzungswege ermittelt werden muss. 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